Mitglied im JJVÖ werden

Geschätzte Interessierte,
der Jiu Jitsu Verband Österreich (JJVÖ) ist ordentliches Mitglied der Sport Austria und somit auch der anerkannte Fachverband für Jiu Jitsu in allen seinen ausgeprägten Varianten.

Wir sind stolz auf eine äußerst demokratisch gelebte Verbandsstruktur. Unsere Funktionäre*Innen sind alle nahe an der Basis und immer gesprächsbereit. 

Woran bist Du interessiert?

Du legst Wert auf moderne zeitgemäße Selbstverteidigung, Kobudo oder dein Herz schlägt eher für traditionelle Varianten? Wir sind gerüstet! Der JJVÖ ist dein Ansprechpartner für staatliche Ausbildungen vom Instruktor bis hin zum Diplomtrainer. Wir bieten regelmäßig eine Vielfalt an Seminaren zur Aus- und Weiterbildung jeglicher Art. Gerne unterstützt der JJVÖ hier mit seiner Manpower an Vortragenden, aber auch die Bereitstellung Infrastruktur wie beispielsweise Mattenflächen. 
Dich interessieren die anerkannten Wettkampfsysteme wie Fighting, Duo, Show, BJJ/NW, in allen Altersbereichen? Dann werde Mitglied und nimm Teil an den einzigen staatlich anerkannten Jiu Jitsu Staatsmeisterschaften. International führt auch über uns der Weg zu Europa- und Weltmeisterschaften, denn wir sind Teil der JJEU und JJIF (Europäischer und weltweiter Jiu Jitsu Verband). 

Lass uns wissen, woran Du interessiert bist und wo wir weiterhelfen können.  

Über ein Kennenlernen würden wir uns sehr freuen. 

Robert Horak
Präsident JJVÖ

Es gibt verschiedene Arten von Mitgliedschaften im JJVÖ, der Großteil der Mitglieder sind ordentliche Mitglieder, gemeinnützige Vereine (siehe Statuten) die Jiu Jitsu oder verwandte Sportarten betreiben. Solltst Du Vereinsvertreter eines solchen Vereins sein und Interesse an einer Mitgliedschaft im JJVÖ haben, dann tritt am besten direkt in Kontakt mit unserem Büro. Im persönlichen Gespräch lässt sich der Prozess am besten erklären und durchlaufen. Schick uns in jedem Fall aktuelle Statuten deines Vereins.

Vorteile als Mitgliedsverein

  • Organisierte Verbände und Strukturen (JJVÖ und Landesverbände)

  • Unterstützung bei Vereinsabläufen

  • Teilnahme an Trainer- und Übungsleiterausbildungen, welche durch den JJVÖ organisiert und durchgeführt werden

  • Abhaltung von Trainingslehrgängen und Dan-Trainings

  • Möglichkeit zur Ablegung von anerkannten Dan Prüfungen

  • Teilnahme an organisierten Wettkämpfen des JJVÖ und des jeweiligen Landesverbandes

  • Beschickung internationaler Wettkämpfe durch den Österreichischen Kader

Voraussetzungen um Mitglied zu werden

  • Gemeinnütziger (Kampf)Sportverein

  • Trainingsstätte mit Matten

  • Sportler, welche diese Sportart gemäß den Österreichischen Wettkampfbestimmungen ausführen wollen

  • Dan Träger

  • Ausgebildete Übungsleiter, Instruktoren oder Trainer

Kontaktanfrage Formular

Danke für Ihre Anfrage

Unser Team wird in Kürze mit Dir Kontakt aufnehmen.
Bei Fragen zögere nicht uns zu kontaktieren.
office@jjvoe.at

Auszug aus den Statuten des JJVÖ

§ 4 Mitglieder 1. Arten der Mitgliedschaft

Die Mitglieder des Jiu-Jitsu Verband Österreich können sein:
ordentliche, außerordentliche, unterstützende oder Ehrenmitglieder.

a) Ordentliche Mitglieder des JJVÖ sind:
Ausschließlich g e m e i n n ü t z i g organsierte und agierende Vereine, Klubs sowie Vereine mit Vereinssektionen (im weiteren Vereinssektionen genannt) , die Jiu-Jitsu als Selbstverteidigungssystem, Mattenkampfsport und Persönlichkeitsschulung im Sinne des japanischen Budo-Begriffs, sowie verwandte Kampfsportarten und Selbstverteidigungssysteme betreiben. [...]

b) Außerordentliche Mitglieder des JJVÖ sind:
Vereine, sowie Vereinssektionen, welche auf Probe aufgenommen wurden und daher alle Rechte und Pflichten eines ordentlichen Mitgliedes besitzen, bis auf das aktive und passive Wahlrecht.

c) Unterstützende Mitglieder des JJVÖ sind:
Natürliche und juristische Personen, sowie Körperschaften, die die Verbandszwecke fördern, aber an den Rechten und Pflichten nicht voll teilhaben.

[...]


§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

Außerordentliche Mitglieder können alle Vereine gemäß Vereinsgesetz werden, wenn ihr fachlicher Zweck dem Verbandszweck zumindest teilweise entspricht und sie sich bereiterklären, dem zuständigen Landesverband des JJVÖ beizutreten. Ihre Aufnahme erfolgt durch das Präsidium des JJVÖ nach schriftlichem Ansuchen durch den Bewerber. [...]

Die Aufnahme eines Vereins, oder einer Vereinssektion in den JJVÖ erfolgt durch Antrag über den zuständigen Landesverband. Dem Antrag müssen die behördlich genehmigten Satzungen beigefügt sein. Das Präsidium des JJVÖ entscheidet über die Aufnahme sowie die Art der Mitgliedschaft, d.h. ob der Verein, Klub oder Vereinssektion ein ordentliches oder ein außerordentliches Mitglied wird.