Anti-Doping

Unser Fachverband gemeinsam mit dem gesamten Österreichern Sport steht für „Sauberen – Sport“. Dies bedeutet, dass wir uns dem Welt-Anti-Doping-Code unterwerfen. Dieser definiert Verstöße gegen die Anti-Doping Bestimmungen:

  • Vorhandensein einer verbotenen Substanz im Körper eines Sportlers
  • (Versuchte) Anwendung einer verbotenen Substanz oder einer verbotenen Methode
  • Umgehung der Probenahme bzw. Weigerung oder Versäumnis, eine Probe abzugeben
  • Meldepflichtverstöße
  • (Versuchte) unzulässige Einflussnahme auf einen Teil des Dopingkontroll-Verfahrens
  • Besitz einer verbotener Substanz oder einer verbotener Methoden
  • Das (versuchte) Inverkehrbringen von verbotenen Substanzen oder verbotenen Methoden
  • Die (versuchte) Verabreichung von verbotenen Substanzen oder verbotenen Methoden bei Sportlern
  • Beihilfe (z.B. Anleitung, Verschleierung)
  • Verbotener Umgang mit einer gesperrten Betreuungsperson

(vereinfachte Darstellung), Quelle: 

Für die Einhaltung der Richtlinien der NADA und die gründliche Führung der vorgeschriebenen Aufzeichnungen (Adams, usw.) ist jedes Kadermitglied eigenständig verantwortlich. Eines Vergehens macht sich schuldig, wer einer Aufforderung der ÖADR und der Unabhängigen Schiedskommission unbegründet nicht nachkommt oder die Mitwirkung am Anti-Doping Verfahren verweigert. Nach Anzeige durch die ÖADR oder Unabhängige Schiedskommission entscheidet diesbezüglich der Rechtsausschuss des JJVÖ und verhängt entsprechende Sanktionen (z.B. befristetes Teilnahmeverbot an Wettkämpfen, usw.) gegen den Sportler, die Betreuungsperson oder den Mitarbeiter.

Für alle Fragen bezüglich Anti Doping steht der Beauftragte zur Verfügung.

ERKLÄRUNG DES JJVÖ VORSTANDES zu den neuen Anti Doping Richtlinien 2021.